AGB
des Ingenieurbüros Dr. Förster & Partner
1 Geltungsbereich:
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierungsarbeiten sowie ähnliche Leistungen, soweit sich nicht aus unserem Angebot oder aus schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns etwas anderes ergibt.
2 Umfang und Durchführung des Auftrages:
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wird. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch unser Angebot bzw. die schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns festgelegt. Eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgabenstellung und der Art der Arbeitsergebnisse sowie eine wesentliche Änderung der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Der Auftraggeber wird unsere Arbeit unterstützen. Insbesondere wird er dafür sorgen, dass uns auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden. Wir werden dadurch aber nicht von unserer Pflicht entbunden, den Auftraggeber auf alle Vorgänge und Umstände hinzuweisen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber wird weiterhin Mitarbeiter aus seinen Bereichen (Kontaktpersonen, Operator, Schreibkräfte, sonstige Hilfskräfte) zu unserer Unterstützung zur Verfügung stellen, soweit dies von Fall zu Fall notwendig ist. Falls sich die Hinzuziehung von Sonderfachleuten zur Durchführung der angebotenen Leistung als erforderlich erweist, werden wir die Zustimmung des Auftraggebers unter Hinweis auf die dadurch entstehenden Sonderkosten einholen.
3 Schweigepflicht gegenüber Dritten:
Wir verpflichten uns, alle Informationen aus dem Betrieb des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und unseren Mitarbeitern diese Verpflichtung ausdrücklich aufzuerlegen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllen wir unsere daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsene Ersatz-Pflicht dadurch, dass wir unsere gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtreten.
4 Loyalitätsverpflichtung:
Auftraggeber und wir sind zur gegenseitigen Loyalität verpflichtet. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung (z.B. Aufträge auf eigene Rechnung) von Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Auftragsdurchführung.
5 Honorare und Kosten:
Das Entgelt für unsere Leistungen ist nach den für unsere Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird. Die Tageshonorare beziehen sich auf einen Arbeitstag von 8 Stunden. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf unseren bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnissen. Die Sätze des Honorarverzeichnisses können von uns mit Rücksicht auf eine Änderung der ihrer Bemessung zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse geändert werden. Das Entgelt für die Leistungen, die wir nach einer etwaigen Änderung des Honorarverzeichnisses erbringen, richtet sich nach den neuen Honorarsätzen. Änderungen des Honorarverzeichnisses haben wir dem Auftraggeber rechtzeitig, spätestens aber 8 Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem die geänderten Honorarsätze maßgebend sein sollen, schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist nicht gewahrt, so finden die neuen Honorarsätze nur für diejenigen Leistungen Anwendung, die nach Ablauf von 8 Wochen seit Bekanntgabe des neuen Honorarverzeichnisses erbracht werden. Die Honorare und Kosten für hinzugezogene freiberufliche Sonderfachleute werden von uns in Rechnung gestellt, wenn diese nicht nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und uns die auf sie entfallenden Honorare und Kosten direkt berechnen. Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellten Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten, usw.) enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind eine Woche nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug fällig.
6 Gewährleistung:
Wir werden alle uns übertragenen Aufgaben mit größter Sorgfalt durchführen. Tritt dennoch ein Mangel auf, der von uns zu vertreten ist, sind wir zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahme bestehen nicht. Wir haben einen Mangel insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. Ziff. 2 dieser Bedingungen) beruht. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt 3 Monate nach Ablieferung der Arbeitsunterlagen - auch von Zwischenergebnissen - spätestens jedoch 3 Monate nach der Beendigung des Auftrages im Sinne von Ziff. 8 dieser Bedingungen. Wir verpflichten uns, im Bedarfsfall (z.B. Wartung) auch nach Abschluss unserer Tätigkeit für den Auftraggeber tätig zu werden.
7 Haftung:
Eine Haftung unsererseits auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist nur gegeben, wenn der Schaden von uns schuldhaft verursacht worden ist. Wir haften nur bis zur eindeutig nachgewiesenen Schadenshöhe, wobei sich die Haftsumme auf die Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch auf einen Betrag von EUR 200.000,-- beschränkt. Wir haften nur, wenn Haftungspflicht im Sinne des Gesetztes vorliegt. Haftung aus mündlicher Beratung und Begutachtung ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch kann, soweit er nach gesetzlicher Vorschrift nicht bereits verjährt ist, nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von einem Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb der oben genannten vertraglichen oder gesetzlichen Fristen seit der Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. Gegenüber einem Dritten haften wir nur, wenn wir der Weitergabe von Berichten, Gutachten und dergleichen an diesen Dritten vorher schriftlich zugestimmt hatten.
8 Feststellung der Auftragsbeendigung:
Haben wir die vereinbarte Tätigkeit erbracht, so teilen wir dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet: a) wenn wir die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben und dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder diese Ergebnisse verwertet hat; bei Programmierungsarbeiten genügt ein vom Auftraggeber und uns gemeinsam durchgeführter und akzeptierter Systemtest. b) oder wenn der Auftraggeber unserer Mitteilung gem. Abs. 1 nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.
9 Vertragsdauer und Kündigung:
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle wird unsere Verfügung wie folgt geregelt: Für die bis dahin von uns erbrachten Leistungen wird die volle Vergütung gezahlt. Für die in Folge der vorzeitigen Beendigung nicht erfüllbaren Leistungen entfällt die Vergütung des Auftraggebers 2 von 2 insoweit, als wir dadurch Aufwendungen ersparen. Die ersparten Aufwendungen werden mit 40% des vereinbarten Entgelts für die Leistungen angesetzt, die wir aufgrund der ausgesprochenen Kündigung nicht mehr zu vollbringen haben, es sei denn, die ersparten Aufwendungen wären nachweislich geringer. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bestimmen sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Kündigung nach Paragraph 628 BGB. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von uns angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 2 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Wir behalten den Anspruch auf die volle Vergütung gemäß dieser Bestimmung. Unberührt bleiben unsere Ansprüche auf Ersatz der uns durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn wir von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen.
10 Sonstiges:
Neben unserer Gebühren- und Honorarforderung haben wir Anspruch auf Vergütung unserer Auslagen. Wir können angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung unserer Arbeit von der Befriedigung unserer Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung unserer Arbeiten berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von uns gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere aber EDV-Systeme und Programme, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse (Berichte, Gutachten und dergleichen) an einen Dritten bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Soweit an unseren Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei uns. Nach Befriedigung unserer Ansprüche aus dem Auftrag geben wir auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen heraus, die wir aus Anlass unserer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten haben. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen uns und unserem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Abschrift besitzt. Ist eine Vertragsbedingung unwirksam, so bleiben die übrigen Bedingungen unberührt.
11 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Änderungen:
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort für unsere Leistungen und Gerichtsstand für beide Teile ist Plauen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
* In Anlehnung an die vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.V. erarbeiteten "Allgemeinen Auftragsbedingungen".
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